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CB-BCMNET Richtlinien
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CB-BCMNET Richtlinien

      1. Unser Mailboxnetz trägt den Namen CB-BCMNET. Zur Aufrecht-
         erhaltung der einwandfreien Funktion unseres Netzes wurden
         diese Richtlinen am 28.02.1998 in Hengersberg beschlossen.

      2. Als Mailboxsoftware muss die jeweils aktuelle CB-BCMNET Version
         der OpenBCM eingesetzt werden. Die Umstellung auf die jeweils
         aktuelle Version muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen.

      3. Jede eintreffende Mail muss mit

         a) der original Rubrik
         b) der original Bulletin-ID/MID
         c) dem original Verteiler
         d) der original Lifetime

         geforwardet werden.

      4. Der Default-Verteiler jeder Mailbox muss auf das eigene
         Boxrufzeichen oder auf einen im Netz nicht existierenden
         Verteiler gesetzt werden.

      5. Der Callcheck jeder Mailbox muss exakt folgende Rufzeichen-
         strukturen korrekt erkennen und als Usercall behandeln.
         (B=Buchstabe, Z=Zahl, -=kein Zeichen)

         a) Amateurfunk Rufzeichen
            BBZBB-   BBZBBB   BZBB--   BZBBB-   BZZBB-   BZZBBB
            BBZB--   ZBZBB-   ZBZBBB   ZBB---   ZBBB--   ZBZB--
            ZBBZBB   BZZB--

         b) CB-Funk Rufzeichen
            BBBZZZ

      6. Die H-Routen werden beim Anbinden der ersten Mailbox einer
         Region für die komplette Region definiert. Es darf sich dabei
         kein Teilsegment mit einem bereits existierenden innerhalb der
         kompletten H-Route überschneiden.

      7. Jede am Forward hängende Mailbox und das dahinter liegende
         Netz muss sich an diese Bestimmungen halten, ansonsten ist
         der Forward dorthin unverzüglich einzustellen. Gatewaymailboxen
         erhalten die Erlaubnis, S&F mit beliebigen Forwardpartnern
         durchzuführen.

      8. Sysoptreffen für das CB-BCMNET haben mindestens einmal
         jährlich stattzufinden. Der Termin ist mindestens 4 Wochen
         im Voraus öffentlich bekanntzugeben.

      9. Diese Richtlinien gelten bis zum ausdrücklichen Widerruf und
         können nur von einer absoluten Mehrheit der im Sysoptreffen
         anwesenden Sysops abgeändert werden.

      Hengersberg, den 28.02.1998

      Diese Richtlinien wurden geändert/erweitert in

      Mauerkirchen, den 14.08.1999
      Wörth an der Isar, den 15.04.2000
      Vilshofen an der Donau, den 17.03.2001
      Wilparting am Irschenberg, den 20.04.2002
      Gallspach in Oberösterreich, den 12.07.2003


      Hinweise:

      In Gallspach in Oberösterreich wurden am 12.07.2003 folgende
      Ergänzungen beschlossen, welche im Richtlinientext bereits
      eingearbeitet sind:

      - OpenBCM wurde als Nachfolger für die BayBox ausgewählt.
      - Es wurde beschlossen, die OpenBCM Software um eine Gateway-
        Funktion zu erweitern, welche es uns erlaubt S&F mit
        beliebigen anderen Netzen zu betreiben, ohne dass dabei die
        Funktionalität des CB-BCMNET in Mitleidenschaft gezogen wird.
      - Für das Gateway-Vorhaben wurde beschlossen, die in Punkt 6
        der Richtlinien definierten H-Routen durch das Anhängen von
        ".BCMNET" als Netzkennung zu erweitern.
      - Gateway-Mailboxen erhalten entgegen der Bestimmungen in
        Punkt 7 der Richtlinien die Erlaubnis, S&F mit beliebigen
        Forwardpartnern zu betreiben.

      Die Sysops in Deutschland haben am 07.11.2012 beschlossen, die
      H-Route einheitlich für ganz Deutschland zu definieren. Punkt 6
      der Richtlinien wurde entsprechend angepasst und die H-Routen auf
      eine eigene Seite ausgelagert.